Fragen zur Hypnose

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Hypnose?

Ja. Medizinische Hypnose ist keine komplemtärmedizinische sondern eine schulmediznisch anerkannte Form der Psychotherapie, sie kann ausschliesslich von ÄrztInnen und PsyhotherapeutInnen angewendet werden, welche einen Fähigkeitsausweis Hypnose der schweizerischen Ärztegesellschaft FMH besitzen. 

 

In der Rechnung erscheint die Tarmed Position 00.0520

= Psychotherapeutische/psychosoziale Beratung durch den Facharzt für Grundversorgung.

Diese wird von der Krankenkasse in der Grundversicherung übernommen. Jahresfranchise und Selbstbehalt gehen wie bei allen Behandlungen in der Grundversicherung zu ihren Lasten.

 

Falls sie in einem besonderen Versicherungsmodell versichert sind (Hausarztmodell, HMO, Telmed)  brauche sie eine Überweisung von ihrem Hausarzt resp. ihrer Hausärztin zur Psychontherapie, dann gibt es keine Diskussionen mit der Kasse.

 

 Bin ich hypnotisierbar?

Die Fähigkeit in Hypnose zu gehen besitzen die meisten Menschen nur 10% gelingt dies nicht. Wenn sie ein spannendes Buch lesen, werden sie Teil der Geschichte und vergessen wo sie sind und wieviel Uhr es ist. Dies ist der Zustand der Hypnose.

 

Ich fürchte mich davor, die Kontrolle über mich zu verlieren und mich dem Willen einer mir fremden Person auszuliefern.

 Wenn sie die bewusste Kontrolle abgeben, so geht diese an ihr Unterbewusstsein. Als Therapeut habe ich keine Möglichkeit ihnen etwas aufzuzwingen, was ihr Unterbewusstsein nicht akzeptiert. Wieweit sie die bewusste Kontrolle abgeben liegt in ihrer Entscheidungsfreiheit und hängt unter anderem vom Vertrauen ab, das sie in mich entwickeln können. Aber auch ohne tiefe Hypnose können sie diese für sich nutzen.

 

 Ist ihre Praxis Rollstuhlgängig

    leider nein, sie ist nur über eine Treppe in den 1. Stock erreichbar.

 

Und wenn ich nicht mehr aus der Hypnose erwache?

 Dann sind sie eingeschlafen. Im Zustand der Hypnose bleiben sie ansprech- und auch weckbar.